Durch die neu erteilte „Allgemeine Bauartgenehmigung“ für Brandschutzverglasungen ergeben sich für unsere Kunden viele Möglichkeiten im Segment des vorbeugenden Brandschutzes.
Geprüft wurden dabei Brandschutzverglasungen nach DIN 4102-13 – nationale Innenwandnorm mit einer Widerstandsdauer von 30 Minuten.
Die Verglasungswände sind in der Breite unbegrenzt und in der Höhe bis 3970 mm möglich. Elementkopplungen, die zwangsweise bei einer „unbegrenzten“ Breite erforderlich sind, werden ebenso von der Zulassung abgedeckt wie auch Rahmenanschlüsse an unterschiedliche Wandbauarten. Der Einbau von Türen in diese Brandschutzwände ist ebenfalls möglich, so dass hierüber auch in gewisser Weise eine „Zulassungserweiterung“ für T30-1 und T30-2 einhergeht.
Auch wer bisher noch keine Brandschutzelemente gefertigt hat, kann dies im Bereich der reinen Festverglasungen problemlos tun, denn diese sind, anders als Brandschutztüren nicht fremdüberwachungspflichtig.
Ihre Vorteile
- Verglasungswände in der Breite unbegrenzt und in der Höhe bis 3970 mm möglich
- Fertigung von Festverglasungen auch ohne Fremdüberwachung
- Mit wenigen Bauteilen zum Brandschutzelement
- Praxisnahe Kundenschulung